Gewinnspiel Teilnahmebedingungen

Rechtliche Hinweise

Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen

Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen
Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele veranstaltet durch:
Universal Music GmbH
Mühlenstraße 25
10243 Berlin
Deutschland
  1. Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, welche die Universal Music GmbH oder rechtlich verbundene Unternehmen (gemeinsam im Folgenden die „Universal Music“) auf den durch sie betriebenen Website durchführen und in denen auf diese Bedingungen verwiesen wird. Eventuell zusätzliche Bedingungen zu den einzelnen Gewinnspielen gehen diesen Bedingungen vor.
  2. Zur Teilnahme berechtigt an einem Gewinnspiel ist jede natürliche Person, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland hat. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Beschränkt geschäftsfähige Personen die das 14. Lebensjahr erreicht haben, sind vorbehaltlich gesetzlicher Bestimmungen nur teilnahmeberechtigt, soweit die Universal Music dies für das jeweilige Gewinnspiel ausdrücklich zulässt und der/die Sorgeberechtigte(n) wirksam zustimmen. Nicht teilnahmeberechtigt sind gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter der Universal Music GmbH und ihrer verbundenen Unternehmen, sowie deren Verwandte und Verschwägerte 1. und 2. Grades. Nicht teilnahmeberechtigte Personen erlangen auch im Fall der Zuteilung eines Gewinns keinen Gewinnanspruch. Teilnahmevermittlungen über Teilnahme- und Eintragsdienste können nicht berücksichtigt werden.
  3. Jeder Teilnehmer kann nur im eigenen Namen teilnehmen. Gewinne können nicht an Dritte übertragen werden.

    Bei der Teilnahme am Gewinnspiel werden teilweise Pflichtangaben und teilweise freiwillige Angaben abgefragt, z.B. Name, Vorname, Anschrift, Alter und/oder E-Mail- Adresse und/oder Telefonnummer. Sämtliche dieser persönlichen Daten werden durch die Universal Music entsprechend der Datenschutzerklärung und ggf. zusätzlich erteilter Einwilligungserklärung behandelt. Als Gegenleistung für die Ermöglichung der Teilnahme am Gewinnspiel ist Universal Music berechtigt die vorbenannten Daten zu verarbeiten, um den Teilnehmern Werbung in Form eines Newsletters über Produkte, Dienstleistungen, Aktionen, Veranstaltungen und Künstler der Universal Music oder verbundener Unternehmen per E-Mail zuzusenden.

  4. Zur Teilnahme am Gewinnspiel müssen sämtliche Angaben — soweit Angaben gemacht werden — der Wahrheit entsprechen. Anderenfalls kann der Ausschluss erfolgen.
  5. Erfordert die Teilnahme an einem Gewinnspiel die Zusendung von Materialien, gilt Folgendes:

    Der Teilnehmer wird keine strafbaren, diskriminierenden, jugendgefährdenden pornographischen, rassistischen und/ oder anderweitig extremistischen Inhalte der Universal Music zur Verfügung stellen bzw. uploaden und stellt die Universal Music insofern von Ansprüchen Dritter frei.

    Ferner versichert jeder Teilnehmer, dass er alleiniger Inhaber aller Nutzungs- und Verwertungsrechte an den von ihm übermittelten Materialien ist und stellt die Universal Music insofern von allen Ansprüchen Dritter frei.

    Jeder Teilnehmer räumt der Universal Music das ausschließliche und übertragbare und im Übrigen unentgeltliche Recht ein, diese Materialien zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt zu nutzen.

    Jeder Teilnehmer überträgt zudem der Universal Music das Eigentum an den von ihm übermittelten Materialien. Eine Eigentumsübertragung findet nur dann nicht statt, wenn der Teilnehmer ausdrücklich und schriftlich gegenüber der Universal Music erklärt, dass er das Eigentum nicht übertragen möchte.

    Eine solche Erklärung muss spätestens 10 Tage nach Abschluss eines Gewinnspiels (Tag der Bekanntgabe des Gewinners) der Universal Music unter der im Impressum genannten Adresse zugegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist kann die Universal Music alle übermittelten Materialien vernichten.

  6. Es wird keine Haftung für jegliche Probleme oder Mängel im Zusammenhang mit Computern, Verbindungen, Netzwerken etc. übernommen, die vom Teilnehmer für das Versenden einer Einsendung bis zum Einlangen in der Sphäre der Universal Music genutzt werden.
  7. Die Universal Music übernimmt die Haftung für die an es übermittelten Materialien nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln seiner Mitarbeiter oder von ihm beauftragter Dritter.
  8. Die Universal Music behält sich das Recht vor, bei Änderung der Rechtslage oder der Rechtsprechung oder aufgrund eines gerichtlichen Verbots die jeweiligen angekündigten Gewinne auszutauschen und durch andere Gewinne und Preise zu ersetzen, den jeweiligen Spielablauf zu ändern oder das Gewinnspiel insgesamt abzusagen. Dem gegebenenfalls bereits ermittelten Gewinner stehen in diesen Fällen keinerlei Ansprüche gegen die Universal Music zu.
  9. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch die Universal Music, deren Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder beauftragte Dritte. Hierbei haftet die Universal Music nicht für leicht fahrlässiges Verhalten dieser Personen bei der Gewinnerermittlung.
  10. Im Falle eines Gewinns wird der Teilnehmer in Textform (insbesondere per Post, E-Mail oder per Fax) oder telefonisch benachrichtigt. Der Gewinner ist verpflichtet, der Universal Music GmbH innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Benachrichtigung in der dort beschriebenen Form (rechtzeitige Absendung genügt) mitzuteilen, ob er den Gewinn annimmt. Erfolgt die Benachrichtigung telefonisch, wird die Universal Music im Falle der persönlichen Nichterreichbarkeit des Gewinners eine Nachricht hinterlassen, soweit dies technisch möglich ist. Der Gewinner muss innerhalb von drei Werktagen nach Hinterlassen dieser Benachrichtigung in der dort beschriebenen Form (rechtzeitige Absendung genügt) der Universal Music mitteilen, ob er den Gewinn annimmt. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Fristen hat der Teilnehmer keinen Anspruch mehr auf den Preis und ist die Universal Music berechtigt, einen neuen Gewinner zu ziehen und den Gewinn anderweitig zu vergeben. Ersatzansprüche des zunächst gezogenen Gewinners gegenüber der Universal Music sind ausgeschlossen.
  11. Preise sind auf die veröffentlichten Spezifikationen beschränkt. Alle anderen Dienstleistungen, wie beispielsweise die Ausstattung, die zur Nutzung der vergebenen Preise erforderlich sind oder im Fall eines spezifizierten Reisepreises alle Ausstattungen, die der Gewinner möglicherweise für die Reise benötigt oder eine Reise, die zur Erreichung der Abfahrtsstelle erforderlich ist oder beliebige Kosten, die während der Reise entstehen, die gemäß der Preisdefinition nicht als Teil des Preises aufgelistet sind, sind nicht inkludiert, außer im Fall einer ausdrücklichen anderslautenden Angabe in den Teilnahmebedingungen. Demzufolge erklärt der Teilnehmer im Falle eines Gewinns (insbesondere bei Reisen), dass eventuelle Kosten, Spesen und sonstige Leistungen, die nicht als Gewinn oder als im Gewinn enthalten ausgelobt sind, vom ihm getragen werden. Weiterhin übernimmt die Universal Music keinerlei Haftung für Schäden, die durch den Teilnehmer verursacht werden und wird von ihm insoweit von allen Ansprüchen Dritter freigestellt. Sofern es sich bei den ausgelobten Gewinnen um Sachpreise handelt, zahlt die Universal Music den Gegenwert nicht in Geld aus.
  12. Sofern der Teilnehmer gegen besondere Spielregeln oder diese Bedingungen verstößt, ist die Universal Music jederzeit berechtigt, ihn von der Teilnahme ohne Vorankündigung auszuschließen.
  13. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  14. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Es gilt deutsches Recht. Sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt als Gerichtsstand ausdrücklich Berlin als Sitz des Anbieters als vereinbart.
  15. Gemäß der Richtlinie 2013/11/EU richtet die EU-Kommission eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern ein. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Die Universal Music G weist allerdings darauf hin, dass sie grundsätzlich nicht bereit ist, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
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