Das Golden Ticket kannst du als Besteller und Käufer bei allen Partnern finden.
Alle Teilnahmebedingungen auf einen Blick
Für die Einlösung des Gewinns müssen Du und Deine Begleitung mindestens 14 Jahre alt sein bzw. müssen minderjährige Gewinner (unter 18 Jahren) während der Reise durch einen Erziehungsberechtigten begleitet werden. Der Erziehungsberechtigte muss ein Elternteil sein (auf Anfrage von Universal Music durch Vorlage eines entsprechenden schriftlichen Nachweises) und nimmt sodann automatisch die Rolle der Begleitung ein. Bitte melde Dich spätestens bis zum 31.08.2018, 17 Uhr mit dem Gewinncode, der auf der Vorderseite des Golden Tickets unter dem Rubbelfeld abgebildet ist. Dort befindet sich auch die Rufnummer für die Kontaktaufnahme.
Teilnahmebedingungen für die Aktion “Ariana Grande Golden Ticket” (im folgenden “Gewinnspiel”) veranstaltet durch Universal Music International – a division of Universal Music GmbH, Stralauer Allee 1, D−10245 Berlin (im folgenden “Label”):
- Zur Gewinnspiel-Teilnahme berechtigt ist jede natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland, die das 14. Lebensjahr vollendet hat. Nicht volljährige Personen sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten teilnahmeberechtigt. Nicht teilnahmeberechtigt sind gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter des Labels und der rechtlich verbundenen Unternehmen, sowie deren Verwandte und Verschwägerte 1. und 2. Grades. Nicht teilnahmeberechtigte Personen erlangen auch im Fall der Zuteilung eines Gewinns keinen Gewinnanspruch. Teilnahmevermittlungen über Teilnahme- und Eintragsdienste können nicht berücksichtigt werden.
- Gewinner ist der Inhaber des “Golden Ticket”, dass exklusiv in einem Exemplar der “Sweetener” Limited Deluxe Box Set der Künstlerin Ariana Grande enthalten ist (im Folgenden “Gewinn”). Der Gewinn umfasst abschließend ein Meet&Greet mit der Künstlerin Ariana Grande für 2 Personen (der Gewinner und eine Begleitperson) sowie Reisekosten am entsprechenden Tag und Übernachtung (Hotel nach Wahl des Labels). Den genauen Termin und Ort des Meet&Greet sowie ggf. weitere Details wird das Label dem Gewinner rechtzeitig mitteilen. Mit einer kurzfristigen Anberaumung des Termins muss gerechnet werden.
- Die Einlösung des Gewinns ist nur möglich, sofern der Gewinner und seine Begleitperson die Einreisebestimmungen für das Zielland erfüllen und erforderliche Dokumente rechtzeitig vor Reiseantritt vorlegen können (Reisepass, Visum etc.) Das Label ist nicht verpflichtet die notwendigen Visa für den Gewinner und dessen Begleitperson zu beschaffen.
- Sollte der Gewinner die Reise nicht antreten und/oder den Termin/das Meet&Greet nicht wahrnehmen können, sind Ersatzansprüche gegenüber dem Label ausgeschlossen.
- Der volljährige Gewinner ist berechtigt, eine Begleitperson frei auszuwählen. Der nichtvolljährige Gewinner (unter 18 Jahren) ist verpflichtet als Begleitperson einen Erziehungsberechtigten als seine Begleitperson zu wählen (auf Anfrage von Label durch Vorlage eines entsprechenden Nachweises). Für die Begleitperson gelten in jedem Fall die Teilnahmebedingungen entsprechend.
- Jeder Gewinnspiel-Teilnehmer kann nur im eigenen Namen teilnehmen und im Falle des Gewinns den Gewinn nur im eigenen Namen einlösen (auf Anfrage von Label durch Vorlage eines entsprechenden Ausweisdokuments). Gewinne können grds. nicht an Dritte übertragen werden. Der Gewinn darf nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung (Email ausreichend) des Labels an einen Dritten übertragen werden. Die Weiterveräußerung des Gewinns gegen Entgelt ist explizit nicht gestattet.
- Das Label behält sich das Recht vor, bei Änderung der Rechtslage oder der Rechtsprechung oder aufgrund eines gerichtlichen Verbots den angekündigten Gewinn auszutauschen und durch einen anderen Gewinn zu ersetzen, den Ablauf der Aktion zu ändern oder die Aktion insgesamt abzusagen. Dem evtl. bereits ermittelten Gewinner stehen in diesen Fällen keinerlei ([Schaden-] Ersatz-) Ansprüche gegen das Label oder gegen rechtlich verbundene Unternehmen zu.
- Die Ermittlung des Gewinners erfolgt durch das Label, deren Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder beauftragte Dritte. Hierbei haftet das Label nicht für leicht fahrlässiges Verhalten dieser Personen bei der Gewinnerermittlung.
- Den Gegenwert des ausgelobten Gewinns zahlt das Label explizit nicht in Geld aus. Der Gewinner erklärt, dass eventuelle Kosten, Spesen und sonstige Leistungen, die nicht als Gewinn oder als im Gewinn enthalten ausgelobt sind (s. Ziffer 2), vom ihm (und seiner Begleitperson) getragen werden. Weiterhin übernimmt das Label keinerlei Haftung für Schäden, die durch den Gewinner und/oder dessen Begleitperson verursacht werden und wird von ihm insoweit von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freigestellt.
- Sofern der Gewinnspiel-Teilnehmer gegen vorgenannte Bedingungen verstößt, ist das Label jederzeit berechtigt, ihn von der Teilnahme und im Falle eines Gewinns von der Gewinnausschüttung auszuschließen.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Es gilt deutsches Recht. Sofern der Teilnehmer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt als Gerichtsstand ausdrücklich Berlin als Sitz des Anbieters als vereinbart.